Jugendschutz & Rechtliche Grundlagen

AIRSOFTDORTMUND

Jugendschutz. Recht. Verantwortung.

Jugendschutz & Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Vorgaben gemäß § 27 WaffG für Paintball und Airsoft. Informationen für Erziehungsberechtigte und Downloads der Verzichtserklärungen.

Jugendschutz & Rechtliche Grundlagen: Sicherheit durch Gesetzestreue

Der Betrieb einer Paintball- und Airsoft-Anlage in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Diese Regeln werden durch den deutschen Gesetzgeber definiert – nicht durch uns. Als staatlich geprüfte Betreiber sind wir zwingend an diese Vorgaben gebunden. Nur durch die strikte Einhaltung dieser Gesetze ist es uns möglich, Formate wie Paintball Light ab 12 Jahren und Airsoft ab 14 Jahren legal anzubieten.

Wichtiger Hinweis: Verstöße gegen diese Auflagen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb ohne Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Rückerstattung.

Voraussetzungen für minderjährige Spieler (unter 18 Jahren)

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) macht hier klare Vorgaben, die wir lückenlos prüfen:

  • Anwesenheitspflicht: Spieler unter 18 Jahren müssen zwingend in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.
  • Definition Erziehungsberechtigter: Laut Gesetz sind dies ausschließlich die Mutter, der Vater oder ein gerichtlich bestellter Vormund. Geschwister, Cousins oder volljährige Freunde werden rechtlich nicht anerkannt.
  • Gruppen-Regelung: Ein anwesender Erziehungsberechtigter reicht als Aufsicht für eine gesamte geschlossene Gruppe aus.

Rechtliche Verankerung

Grundlage für unseren Betrieb sind folgende Paragraphen des Waffengesetzes:

  • § 27 Abs. 3 Nr. 1 WaffG (Paintball Light ab 12 J.): Erfordert das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten.
  • § 27 Abs. 3 Nr. 2 WaffG (Airsoft ab 14 J.): Erfordert das schriftliche Einverständnis sowie die Anwesenheit der Sorgeberechtigten.

Durch unsere Jugendbasis-Lizenz verfügen wir über die notwendige staatliche Qualifikation, um diese Spiele rechtssicher durchzuführen.

Downloads: Die obligatorischen Verzichtserklärungen

Ohne vollständig ausgefüllte Unterlagen ist keine Teilnahme möglich. Die Formulare müssen im Original (Papierform) mitgebracht werden – digitale Versionen auf dem Smartphone werden nicht akzeptiert. Zur Alterskontrolle ist zudem zwingend ein Personalausweis vorzulegen.

Datenschutz & Verantwortung

Ihre Daten sind bei uns sicher. Gemäß der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gehen wir verantwortungsbewusst mit den erhobenen Informationen um. Die Daten aus den Verzichtserklärungen werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Nachweispflicht und Dokumentation gespeichert. Wir nutzen Ihre Daten nicht für Werbezwecke und geben sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Datensätze unwiderruflich gelöscht.

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